VOICO
Datenschutz

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Unseren AVV gem. Art. 28 DSGVO stellen wir jedem Kunden individuell nach dem ersten gemeinsamen Gespräch zu.

Als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO schließen wir mit jedem Kunden einen individuellen Auftragsverarbeitungsvertrag. Der AVV regelt, welche personenbezogenen Daten Voico im Auftrag des Kunden verarbeitet, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wir treffen und wie wir mit Subunternehmern umgehen.

Den AVV erhalten Kunden nach dem ersten Gespräch — wir erläutern ihn gemeinsam und passen ihn bei Bedarf an eure Anforderungen an.

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Erstgespräch buchen

Nach dem Gespräch erhältst du den AVV inklusive Anhängen (Technisch-organisatorische Maßnahmen, genehmigte Unterauftragsverhältnisse) zur Prüfung und Unterzeichnung.

Den vollständigen Vertragstext kannst du vorab unter voico.ai/av-vertrag einsehen.